Lebendsbestätigung

Rentenanstalten verlangen regelmässig eine Lebendsbestätigung, um unberechtigte Auszahlungen zu verhindern.

Die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger erhalten von ihrer jeweiligen Rentenanstalt ein Formular. Dieses ist innerhalb der Frist ausgefüllt und von einer Amtsstelle attestiert zurückzusenden.

Ist ein solches Formular der Rentenanstalt vorhanden kostet die Kontrolle und Stempelung durch das Einwohneramt CHF 5, muss die Bestätigung durch das Einwohneramt ausgestellt werden kostet es CHF 10. 

Bitte bringen Sie ihren amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis) mit. 

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