Meldeverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien

Ab dem 1. November 2026 unterstehen folgende Anlagen der Meldepflicht gemäss § 55a PBV (RB 700.1):

  • Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden gemäss Art. 18a Abs. 1 RPG (SR 700) in Verbindung mit Art. 32a und Art. 32abis RPV (SR 700.1). Davon ausgenommen sind Anlagen, die gestützt auf § 99 Abs. 1 Ziff. 7 PBG (RB 700) keiner Bewilligung bedürfen.
  • Vollständig in Gebäude aufgestellte Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen (inklusive Klimageräte) sowie damit verbundene geringfügige bauliche Anpassungen.
  • Aussen aufgestellte Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen (inklusive Klimageräte), sofern sie ein Volumen von 2 m3 nicht überschreiten.
  • Erdwärmesondenanlagen, sofern alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden einen Grenzabstand von mindestens 2,5 m (mindestens 3,5 m gemäss Art. 32 Abs. 8 Baureglement Kreuzlingen) aufweisen, nicht im Bereich von Bau- oder Gewässerraumlinien liegen und keine kantonalen Abstandsregelungen tangieren; vorbehalten bleibt in jedem Fall die gewässerschutzrechtliche Bewilligung.
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen. Davon ausgenommen sind Ladestationen, die gestützt auf § 99 Abs. 1 Ziff. 7a PBG keiner Bewilligung bedürfen.

Bewilligungspflichtig nach § 98 PBG sind:

  • Solaranlagen gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG.
  • Vollständig in Gebäuden aufgestellte Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen (inklusive Klimageräte) und Erdwärmesondenanlagen bei Gebäuden, die im Hinweisinventar Bauten als "wertvoll" oder "besonders wertvoll" klassiert und mit den Vermerken "rechtskräftig unter Schutz gestellt" oder "noch kein Entscheid über den Schutz gefällt" versehen sind. 
  • Aussen aufgestellte Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen (inklusive Klimageräte) in ISOS-Gebieten mit dem Erhaltungsziel A sowie bei Gebäuden, die im Hinweisinventar Bauten als "wertvoll" oder "besonders wertvoll" klassiert und mit den Vermerken "rechtskräftig unter Schutz gestellt" oder "noch kein Entscheid über den Schutz gefällt" versehen sind. 

Weitere Informationen (Merkblätter, Gesetzesgrundlagen, hinweise usw.) sowie die erforderlichen Formulare finden sie hier: Meldeverfahren