Mieterwechsel online melden

* Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet.

Angaben zur Wohnung

Wegziehende Person / Personen

(bei Familien: Hauptmieter - bei zusammenwohnenden Einzelpersonen bitte alle nennen)

Einziehende Person / Personen

(bei Familien: Hauptmieter - bei zusammenwohnenden Einzelpersonen bitte alle nennen)
Grundlage: Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009, in Kraft seit 1. August 2009 §8.
Abs. 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:

1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden.
2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.
Abs. 2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.