Parkieren in der blauen Zone
In der Blauen Zone ist das Parken zeitlich begrenzt. Die Parkscheibe muss gut sichtbar angebracht und richtig eingestellt werden.
Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Auf allen mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» gekennzeichneten Verkehrsflächen ist die Parkscheibe immer einzustellen. Der Pfeil muss auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt werden.
Fahrzeuge dürfen an Werktagen – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen – nur wie folgt abgestellt werden:
Tatsächliche Ankunftszeit | Einzustellende Ankunftszeit | Abfahrtszeit |
---|---|---|
08.00-08.29 Uhr | 08.30 Uhr | 09.30 Uhr |
08.30-08.59 Uhr usw. | 09.00 Uhr | 10.00 Uhr |
11.00-11.29 Uhr | 11.30 Uhr | 12.30 Uhr |
11.30-13.29 Uhr usw. | Auf Ankunftszeit folgenden Strich | 14.30 Uhr |
17.30-17.59 Uhr | 18.00 Uhr | 19.00 Uhr |
18.00-07.59 Uhr | Auf Ankunftszeit folgenden Strich | 09.00 Uhr |
Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingeführt wird.

Blaue Zone
Plan blaue Zone auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet Kreuzlingen
(6 MB)
Weitere Informationen

Parkieren in Kreuzlingen
Alles wissenswerte rund um Parkkarten, Ordnungsbussen, Parkzonen und die korrekte Verwendung der Parkscheibe zusammengefasst in einem Flyer.
(3 MB)
Ordnungsbussen
Ab 1. Januar 2024 enthalten die Übertretungsanzeigen einen QR-Code. Dieser ermöglicht es, Details einzusehen und die Ordnungsbusse bequem digital zu begleichen.
Parkkarten
Parkkarten für Kreuzlingen können auf bewilligungen.kreuzlingen.ch beantragt werden. Sie werden nicht gedruckt ausgestellt, sondern sind digital mit dem Autokennzeichen verknüpft.
Parkuhren
Bis Sommer 2024 werden in Kreuzlingen sämtliche Parkuhren und -automaten durch neue Geräte ersetzt. Nach der Umstellung können Parkgebühren, Parkkarten und Bussen digital bezahlt werden.