Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)

Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Tarife für die Stadt Kreuzlingen

Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Kreuzlingen bezahlt den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Kreuzlingen ausgerichtet. Es werden ab 1. Juni 2023 die folgenden Ansätze bezahlt

  • CHF 1.55 pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung, KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a
  • CHF 20.00 pro Stunde Untersuchung/Behandlung, KLV Art. 7 Abs. 2 lit. b
  • CHF 30.00 pro Stunde Grundpflege, KLV Art. 7 Abs. 2 lit. c

Auszahlung Restkostenrechnungen

Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen ist der Nachweis des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare. Die Auszahlungen erfolgen quartalsweise. Die Stadt Kreuzlingen stellt den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern für das Einreichen der Restkostenabrechnung eine Vorlage zur Verfügung.

Zwingende Angaben

  • Name des Leistungsbezügers mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum
  • Berufsverband inkl. ZSR Nummer
  • Total Minuten in der Tarifstufe a, b und c
  • Nachweis des Einsatzes des Bedarfabklärungssystems RAI Homecare

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.