Prämienverbilligung

Für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen gemäss Krankenversicherungsgesetz ist das Ressort Sozialversicherungen zuständig.

Dienstleistungen

  • Information über die Prämienverbilligung
  • Bearbeiten der IPV-Antragsformulare
  • Bearbeiten der Anträge für IPV-Neubemessungen
  • Abklärung Bezugsberechtigung (wenn kein Antragsformular vorhanden)

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