Prämienverbilligung
Für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen gemäss Krankenversicherungsgesetz ist das Ressort Sozialversicherungen zuständig.
Dienstleistungen
- Information über die Prämienverbilligung
- Bearbeiten der IPV-Antragsformulare
- Bearbeiten der Anträge für IPV-Neubemessungen
- Abklärung Bezugsberechtigung (wenn kein Antragsformular vorhanden)