Schlichtungsbehörde in Mietsachen
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.
Öffnungszeiten
Tag | Vormittag | Nachmittag |
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Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr | geschlossen |
Mittwoch und Donnerstag | geschlossen | 13.30 - 17.00 Uhr |
Wir empfehlen Ihnen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Zusammensetzung der Kommission
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden sowie je einer Vertreterin oder eines Vertreters der Vermieter- und Mieterseite.
Funktion | Name |
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Präsident | Renato Canal, lic. iur. |
Vize-Präsident | Dieter Studer, lic. iur. |
Mitglieder |
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Dienstleistungen
Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckungen des Mietverhältnisses sowie über die Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt.