Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.

Öffnungszeiten

TagVormittagNachmittag
Dienstag08.30 - 11.30 Uhrgeschlossen
Mittwoch und Donnerstaggeschlossen13.30 - 17.00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.

Zusammensetzung der Kommission

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden sowie je einer Vertreterin oder eines Vertreters der Vermieter- und Mieterseite.

FunktionName
PräsidentRenato Canal, lic. iur.
Vize-PräsidentDieter Studer, lic. iur.
Mitglieder
  • Addisalem Hebeisen (Mietervertreterin)
  • Sandra Specker (Vermietervertreterin)
  • Sandra Derrer (Ersatz Vermietervertreterin)
  • Anna Ferrante (Ersatz Mietervertreterin)

Dienstleistungen

Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckungen des Mietverhältnisses sowie über die Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt.

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