Standaktion auf öffentlichem Grund – Gesuch um eine Bewilligung
Standaktionen für nicht kommerzielle oder gemeinnützige Institutionen werden durch die Stadtkanzlei bewilligt.
Planen Sie frühzeitig: Ein vollständiges Gesuch ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben zur Veranstaltung und deren Zweck, Ort und Dauer vollständig sind.
Gesuche sind mindestens drei Wochen vor der geplanten Aktion an die Stadtkanzlei zu richten. Bei Einreichung zwei bis drei Wochen vor der Standaktion wird eine Dringlichkeitsgebühr in Höhe von CHF 100.- erhoben. Bei Einreichung weniger als eine Woche vor der geplanten Standaktion kann keine Bewilligung mehr erteilt werden.
Verfügbare Standplätze
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Standaktion auf öffentlichem Grund – Gesuch um eine Bewilligung
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