Steuerstundung und Steuererlass

Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.

 In Härtefällen kann der steuerpflichtigen Person ganz oder teilweise Erlass gewährt werden. Der Antrag ist bei der Stadtkasse einzureichen.

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