Strassensignalisationen

Bei der Antragstellung muss zwischen öffentlichem Grund und privatem Grund unterschieden werden.

Auf öffentlichem Grund

Anträge für Signalisationen auf öffentlichem Grund sind schriftlich an die Bauverwaltung zu richten. 

Auf privatem Grund

Anträge für Signalisationen auf privatem Grund sind vom kantonalen Tiefbauamt zu genehmigen. Anträge sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Kantonales Tiefbauamt
Langfeldstrasse 53A
8510 Frauenfeld

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