Unterhaltsregelungen für Kinder

Damit ein Unterhaltsvertrag zustande kommt, müssen beide Elternteile eine einvernehmliche Lösung anstreben.

Sollte eine Partei mit der Berechnung der Unterhaltsleistung nicht einverstanden sein, muss der Rechtsweg (Friedensrichter, Gericht) beschritten werden. 

Für die Bemessung der Unterhaltsleistungen ist ein Fragebogen von jedem Elternteil einzeln auszufüllen und mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

Ihre Kontaktpersonen

Monika Esen
Sozialarbeiterin

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