Wie kann ein Gastgewerbegesuch gestellt werden?

Sie erfüllen die Voraussetzungen, um einen Gastgewerbebetrieb zu führen. Wie gehen Sie am besten vor?

Grundsätzlich sind Gesuche um Erteilung einer Bewilligung mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einzureichen. Am besten geben Sie das Gesuch jedoch so früh als möglich ab.

  • Notwendige Beilagen zum Gastgewerbegesuch

    Wer sich für eine Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs oder einer Wirtschaft bewirbt, muss ein Gesuch bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen (nicht älter als 6 Monate) beizulegen:

    • Handlungsfähigkeitszeugnis der verantwortlichen Person
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
    • Auszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA 
    • Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
    • Arbeits- oder Gerantenvertrag
    • Kopie des kantonalen Fähigkeitsausweises über die erfolgreiche Absolvierung der thurgauischen Wirteprüfung oder die Anerkennungserklärung des Departements für Justiz und Sicherheit betreffend Gleichwertigkeit eines anderen Ausweises.
    • Falls vorhanden baurechtliche Bewilligung
    • aktueller Grundrissplan/Situationsplan des Betriebs
    • Patent- bzw. Bewilligungsverzicht der Vorgängerin oder des Vorgängers

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