Wahlen Stadtrat und Stadtpräsidium

Wahlausschreibung für die Wahlen eines Stadtpräsidenten/einer Stadtpräsidentin und von vier Mitgliedern des Stadtrats von Kreuzlingen für die Amtsdauer 2027 bis 2031

Die Stimmberechtigten der Stadt Kreuzlingen wählen den Stadtpräsidenten resp. die Stadtpräsidentin sowie die übrigen Mitglieder des Stadtrats nach dem Mehrheitsverfahren (Art. 9 Gemeindeordnung).

Die Wahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2031 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 29. November 2026 durchgeführt.

Wahlausschreibung

Vorschläge zur Aufnahme auf die Namensliste sind bis am 55. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis spätestens am Montag, 3. August 2026, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, schriftlich einzureichen.

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Vorgedruckte Listen (Wahl Stadtpräsidium – Vorschlagsliste sowie Wahl Stadtratsmitglieder – Vorschlagsliste) können bei der Stadtkanzlei bezogen oder auf dieser Seite weiter unten heruntergeladen werden.

Der Wahlvorschlag ist von der oder dem Vorgeschlagenen selber mit der Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Bei der Kandidatur Bisheriger genügt die eigene Unterschrift der Kandidatin oder des Kandidaten. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.

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Nützliches zur Wahlwerbung

Die Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung sowie die nachfolgenden Dokumente enthalten Bestimmungen für das richtige Anbringen der Plakate. Vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten. 

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