Hochhausstudie und Hochhauskonzept

In Kreuzlingen dient seit 2010 eine Hochhausstudie zur Grobbeurteilung von Bauprojekten.

Die Studie wurde im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung (STEP) erstellt und deren Kernaussagen in den kommunalen Richtplan aufgenommen. Vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) wurde dieser am 15. August 2012 genehmigt. 

Gestützt auf den kommunalen Richtplan und die Hochhausstudie gab der Stadtrat 2013 ein Hochhauskonzept in Auftrag. Dabei wurden insbesondere die in der Studie als für den Bau von Hochhäusern geeignet bezeichneten Gebieten mittels neu erarbeiteter Visualisierungen bezüg-lich Gebietsabgrenzung und maximale Gebäudehöhe vertieft untersucht. Zudem konnte die Relevanz der vorgeschlagenen Aussichtslagen überprüft und die Auswirkungen geplanter sowie virtuell angenommener Hochhausprojekte auf die Silhouette des Agglomerationsraumes Kreuzlingen / Konstanz aufgezeigt werden. Es zeigte sich, dass der Bau von 40 m hohen Gebäuden in den Eignungsgebieten und der Bau von 28 m hohen Gebäuden in den Potenzialgebieten keine negativen Auswirkungen auf das Fernbild des Siedlungskörpers (Stadtsilhouette) haben. Auswirkungen von höheren Häusern und Hochhäusern auf das Nahumfeld müssen in einem städtebaulichen Verfahren geklärt werden. Auf dieser Grundlage ist der zwingend erforderliche Gestaltungsplan zu erarbeiten.

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