Nutzungsplanung

Die Nutzungsplanung setzt sich zusammen aus Zonenplan und Baureglement sowie auf Teilgebiete bezogene Sondernutzungspläne. In diesen Gebieten gilt das zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung geltende Recht.

Nutzungsmass und -art werden im Zonenplan in Verbindung mit dem Baureglement definiert. Massgeschneiderte Abweichungen von dieser Grundordnung können in Gestaltungsplänen (Sondernutzungspläne) geregelt sein (blau markierte Gebiete in Übersicht, siehe Link unten).

Mehr erfahren