Kommunaler Richtplan Natur- und Heimatschutz 2012

Der behördenverbindliche kommunale Richtplan Natur- und Heimatschutz dient der Gemeindebehörde als Führungsinstrument und als Arbeitshilfsmittel für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes.

Der Richtplan gliedert sich in die beiden Teilbereiche "Kulturobjekte" sowie "Natur und Landschaft". Ausgenommen davon sind Naturobjekte im Seeburgareal, für die der separate "Richtplan Seeburgareal" gilt. Mit Entscheid Nr. 61 vom 6. Juli 2012 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau den Richtplan Natur- und Heimatschutz und setzte diesen in Kraft.

Teil Kulturobjekte

Der Richtplanteil Kulturobjekte analysiert den Gebäudebestand und stuft Bauten je nach historischem Wert einer Einstufungskategorie zu. Sie wurde weitgehend aus dem kantonalen Hinweisinventar übernommen und mit Ensembles sowie archäologischen Fundstellen ergänzt.

Teil Natur und Landschaft

Der Richtplanteil Natur und Landschaft analysiert den Ist-Zustand der naturschutzrelevanten Objekte in der Gemeinde. Dazu gehören gemäss Natur- und Heimtschutzgesetz des Kantons Thurgau Bäume und Baumgruppen ausserhalb des Waldareals, welche das Landschaftsbild prägen; ausserdem verschiedene Lebensräume wie Hecken, Feuchtstandorte, Magerwiesen, Trockenrasen sowie besondere Landschaften wie Hochäcker, Obst- oder andere Gärten.

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