Strukturerhaltungsgebiete - Grundlagen Freiraumplanung

Die Strukturerhaltungsgbiete sind gemäss dem kommunalen Richtplan mittels geeigneten planerischen Mitteln sicherzustellen. Der Erhalt der Quartierstrukturen betrifft die Bebauung sowie die dazugehörigen Aussen- respektive, Strassenräume mit den Grünstrukturen.

Für die im kommunalen Richtplan, genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 62 vom 15. August 2012, bezeichneten Strukturerhaltungsgebiete wurde eine Analyse sowie planungsrechtliche Sicherung durchgeführt und die genaue Abgrenzung der Gebiete verifiziert.

In den Untersuchungsgebieten wurden die relevanten strukturellen Qualitäten ermittelt und beschrieben, sodass diese in die Entwürfe des Rahmennutzungsplans (Baureglement und Zonenplan) einfliessen können. Die Untersuchung erfolgte aus Sicht der Nutzerinnen und der Nutzer des öffentlichen Raums. Aufgrund raumplanerischer und städtebaulicher Überlegungen konnten drei Strukturerhaltungsgebiete in der Stadt Kreuzlingen festgelegt werden, über welche der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2016-106 vom 19. April 2016 für eine Dauer von zwei Jahren eine Planungszone erliess. Die Planungszone Strukturerhaltungsgebiete wurde durch den Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2018-68 vom 20. März 2018 um weitere zwei Jahre verlängert.

Grundlagen Freiraumplanung

Gebiet "Gaissberg/Wolfacker"

Gebiet "Bodan"

Gebiet "Emmishofen/Egelshofen"

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