Strukturerhaltungsgebiete - Grundlagen Freiraumplanung

Die Strukturerhaltungsgebiete sind gemäss dem kommunalen Richtplan mittels geeigneten planerischen Mitteln sicherzustellen. Der Erhalt der Quartierstrukturen betrifft die Bebauung sowie die dazugehörigen Aussen- respektive, Strassenräume mit den Grünstrukturen.

Für die im kommunalen Richtplan (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 62 vom 15. August 2012) bezeichneten Strukturerhaltungsgebiete wurden im Zonenplan der Stadt Kreuzlingen die überlagernde Strukturerhaltungszone festgesetzt.

Vor der Festlegung der betroffenen Gebiete wurde in diesen eine Analyse durchgeführt. In den Strukturerhaltungsgebieten wurden die relevanten strukturellen Qualitäten ermittelt und beschrieben, sodass diese bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der überlagerten Strukturerhaltungszone als Grundlage dienen. Die Untersuchung erfolgte aus Sicht der Nutzerinnen und der Nutzer des öffentlichen Raums. 

Grundlagen Freiraumplanung

Gebiet "Gaissberg/Wolfacker"

Gebiet "Bodan"

Gebiet "Emmishofen/Egelshofen"

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