Ukraine-Hilfe

Für die Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Menschen hilft auch die Stadt Kreuzlingen. Hier finden Sie aktuelle Informationen sowie Links zu den zuständigen Bundes- und Kantonsstellen.

Mittlerweile sind die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine in Kreuzlingen eingetroffen. Parallel dazu gehen laufend Anfragen und Hilfsangebote aus der Bevölkerung ein. Grundsätzlich sind das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie der Kanton Thurgau als Anlauf- und Koordinationsstellen verantwortlich.  

Sämtliche Informationen und Kontakte sind auf dieser Seite gebündelt und werden laufend ergänzt. 

 

Ablauf Erstanmeldung

  1. Online-Vorregistrierung zum S-Status beim Staatssekretariat für Migration.
  2. Anmeldung beim Einwohneramt Kreuzlingen , Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen
  3. Anmeldung Sozialhilfe Kreuzlingen , Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen

Weitere nützliche Informationen für geflüchtete Personen

  • Einreise mit dem Privatfahrzeug

    Zollrechtliche Informationen 
    Fahrzeuge von Personen aus der Ukraine dürfen voraussichtlich bis Ende August 2022 unverzollt bzw. formlos in der Schweiz benutzt werden. 

    Versicherungsrechtliche Informationen 
    Für das Fahrzeug muss eine in der Schweiz gültige internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorliegen. Alternativ muss der Nachweis für eine Grenzversicherung 
    erbracht werden. Grenzversicherungen können bei der Zollstelle Romanshorn abgeschlossen werden.

  • Einreise mit Haustieren

    Viele Schutzsuchende aus der Ukraine möchten mit ihren Haustieren einreisen. Dies ist in Ausnahmefällen möglich, doch es müssen genaue Regeln beachtet werden. Informationen finden Sie hier

    Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat einen Leitfaden zum Schutz vor Tollwut mit konkreten Anweisungen für die ersten 120 Tage in der Schweiz herausgegeben.

  • Nützliche Kontakte für Ukrainerinnen und Ukrainer in Kreuzlingen

    Merkblatt mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Deutsch und Ukrainisch.

  • Unterstützung in den Bereichen Sprache, Arbeitsmarkt und frühe Förderung

    Der Kanton Thurgau hat auf seiner Webseite die wichtigsten Unterstützungsmassnahmen zusammengefasst.

  • Kindergarten und Schule

    Die Webseite Schulen und Bildung fasst die wichtigsten Kreuzlinger Angebote zusammen.

  • Gesundheit

    Das Schweizerische Rote Kreuz hat verschiedene Informationen rund um das Thema Gesundheit zusammengefasst. 

  • Arbeitssuche

    Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau hat auf seiner Webseite die Informationen für das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung zusammengefasst. 

    Weitere Informationen zur Stellensuche finden Sie unter dem Link Stellensuche .

  • Integrationsangebote

    Die Angebote zur Integration umfassen die Bereiche Sprache (Deutschkurse) und Qualifikation, Beratung und Information sowie Begegnung, kurz alles rund ums Zusammenleben in der Region Kreuzlingen.

  • KulturLegi - Ein Angebot von Caritas

    Zugang zu Angeboten aus Kultur, Bildung, Sport, Freizeit und Gesundheit für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten.

Weitere nützliche Informationen für Gastfamilien und die Bevölkerung

  • Gastfamilien

    Nach den Empfehlungen der TKöS wird die Stadt Kreuzlingen die Gastfamilien entschädigen. Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Entschädigung Gastfamilien .

  • Freiwilligenarbeit

    Stellenbörse für die Suche und Vermittlung von freiwilligen Helferinnen und Helfern in Kreuzlingen.

  • Staatssekretariat für Migration SEM

    Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch. Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S - es gibt keine Kontingentierung! Für die Registrierung sind die Bundesasylzentren (Zürich oder Altstätten) zuständig und täglich von 9 bis 16 Uhr geöffnet . Weitere Informationen finden Sie hier

  • Hotline Kanton Thurgau / Programm Unterstützungsmassnahmen

    Die Anlaufstelle des Kantons Thurgau ist erreichbar unter 058 345 91 91 oder per E-Mail . Die Hotline ist vorerst während sieben Tagen in der Woche von 8 bis 17.30 Uhr erreichbar. In den nächsten Tagen und Wochen wird sich zeigen, ob die Öffnungszeiten aufgrund der Anzahl Anrufe angepasst werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Anlaufstelle .

    Die Personen, die die Anrufe entgegennehmen, werden Angebote wie Hilfsgüter für das Krisengebiet und Unterkünfte für Flüchtlinge in einer Datenbank sammeln und mit den zuständigen Stellen koordinieren. Auch Fragen werden aufgenommen und an die Fachstellen weitergeleitet.

    Informationen zum Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S mit Wohnsitz im Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Merkblatt .

  • Informationen zum Bevölkerungsschutz

    Auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Zurzeit sind keine besonderen Massnahmen notwendig. Weitere Informationen  finden sie hier .

  • Spenden

    Verschiedene Hilfsorganisationen rufen zu Spenden auf, unter anderen:

    Glückskette

    Unicef

    Caritas

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