Aufhebung der Sondernutzungspläne "Emmishofer Tor", "Weiherhof", "Sonnenplatz – Süd / West", "Löwenhof" und "Egelseestrasse – Remisbergstrasse"
Neuerlass Baulinienpläne "Rosgartenstrasse Ost" und "Löwenhof"
Mitwirkungsverfahren
Die Planungsunterlagen können innerhalb der Vernehmlassungsfrist vom 30. Oktober 2026 bis 18. November 2026 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen oder Anregungen zu dem Planungsvorhaben sind während der Vernehmlassungsfrist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen.
Sondernutzungspläne sind gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) periodisch zu überprüfen und bei erheblich veränderten Verhältnissen nötigenfalls anzupassen. Ausserdem müssen die Gemeinden ihre Sondernutzungspläne bis 1. Januar 2028 an das neue Planungs- und Baugesetz anpassen. Vor diesem Hintergrund werden schrittweise die bestehenden Gestaltungspläne, welche vor dem 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurden, auf ihre Zweckmässigkeit und Aktualität hin überprüft. Für die von der Aufhebung der Sondernutzungspläne betroffenen Parzellen soll zukünftig die neue Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) gelten, welche auf den 1. Januar 2025 vollständig in Kraft gesetzt wurde. Wo es durch die Aufhebung der Gestaltungspläne erforderlich ist, werden ausserdem neue Baulinien erlassen.
In den folgenden Gebieten bestehen Sondernutzungspläne, welche nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen entsprechen. Die Gestaltungspläne sollen ganz aufgehoben werden und punktuell neue Baulinien festgelegt werden:
Gebiet zwischen Tägermoosstrasse, Konstanzerstrasse und Freihofstrasse
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Aufhebung Einzelgestaltungsplan "Emmishofer Tor"
(RRB Nr. 1769 vom 15.08.1967): betroffene Parzellen Nrn. 8022 und 8024.
Gebiet zwischen Konstanzerstrasse und Weiherstrasse
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Aufhebung Einzelgestaltungsplan "Weiherhof"
(RRB Nr. 863 vom 01.04.1969): betroffene Parzelle Nr. 8076.
Gebiet zwischen Rosgartenstrasse, Sonnenplatz und Bergstrasse
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Aufhebung Quartiergestaltungsplan "Sonnenplatz – Süd / West"
(RRB Nr. 631 vom 17.03.1969): betroffene Parzellen Nrn. 499, 500, 501, 502, 503, 1329, 1543, 2066, 2255, 2256, 2257, 2258 und 3189.
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Baulinienplan "Rosgartenstrasse Ost"
: Die neue Baulinie befindet sich auf den Parzellen Nrn. 499, 500 und 1543.
Gebiet zwischen Sonnenstrasse, Löwenstrasse und Kirchstrasse
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Aufhebung Einzelgestaltungsplan "Löwenhof"
(RRB Nr. 759 vom 24.03.1965): betroffene Parzellen Nrn. 557 (Teilbereich), 561, 562, 563, 564, 565, 568, 2346, 2347 und 2348.
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Baulinienplan "Löwenhof"
: Die neue Baulinie befindet sich auf den Parzellen Nrn. 561, 562 und 563.
Gebiet zwischen Remisbergstrasse und Egelseestrasse
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Aufhebung Einzelgestaltungsplan "Egelseestrasse - Remisbergstrasse"
(RRB Nr. 863 vom 01.04.1969): betroffene Parzelle Nr. 615.