Neuerlass Gestaltungsplan "Besmer"
Unterlagen und Informationen zur Mitwirkung betreffend Neuerlass Gestaltungsplan "Besmer"
Neuerlass Gestaltungsplan "Besmer"
Mitwirkungsverfahren
Über den Perimeter, welcher die Parzellen Nrn. 5317, 6620, 6621 und 6623, sowie einen Teil der Parzelle Nr. 6622 beinhaltet, soll der Gestaltungsplan "Besmer" erlassen werden.
Die Planungsunterlagen können innerhalb der Vernehmlassungsfrist vom 28. August bis 16. September 2026 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden..
Stellungnahmen oder Anregungen zum Planungsvorhaben sind während der Vernehmlassungsfrist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen.