Teilaufhebung Baulinienplan "Grundbuchplan
Nr. 36", Änderung Baulinienplan "Grundbuchplan
Nr. 53", Geringfügige Zonenplanänderung "Seeblickstrasse"
Die Baulinienpläne "Grundbuchplan Nr. 36" und "Grundbuchplan Nr. 53" (RRB Nr. 1856 vom 25.07.1939) enthalten im Gebiet Hornacker/Bernrain Baulinien, welche mit der Verlagerung und Sanierung des westlichen Teils der Seeblickstrasse ihren Zweck verloren haben. Mittels Teilaufhebung und Änderung sollen die Baulinienpläne an die neue Situation angepasst werden. Im Zusammenhang mit den geänderten Verkehrsflächen der Seeblickstrasse ist eine geringfügige Änderung des Zonenplans vorgesehen, welche dem fakultativen Referendum gemäss § 4 Abs. 2 PBG untersteht.
Mitwirkung
Die Planungsunterlagen können innerhalb der Vernehmlassungsfrist vom 4. September bis 23. September 2026 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Website der Stadt Kreuzlingen abrufbar.
Stellungnahmen oder Anregungen zu den Planungsvorhaben sind während der Vernehmlassungsfrist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen.
Unterlagen zur Mitwirkung betreffend Teilaufhebung Baulinienplan "Grundbuchplan Nr. 36", Änderung Baulinienplan "Grundbuchplan Nr. 53", Geringfügige Zonenplanänderung "Seeblickstrasse"