Erster Schritt zur Umsetzung des Volksentscheids

Das deutliche Ja zur Sanierung und Erweiterung der städtischen Verwaltungsliegenschaften macht den Weg frei für den Vollzug des im Geschäft enthaltenen Landabtauschs.
02. Sept. 2026
Mit einem klaren Votum stellten sich die Kreuzlinger Stimmberechtigten am 14. Juni 2026 hinter die Sanierung und Erweiterung der städtischen Verwaltungsliegenschaften: 74 Prozent sagten Ja zum Kreditbegehren. Bestandteil der Abstimmungsvorlage war auch der für die Realisierung des neuen Stadthauses notwendige Landabtausch. Dieser war bereits 2024 grundbuchamtlich beurkundet worden, stand jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtigten.

Mit dem nun vollzogenen Tausch gehen die Parzellen Nrn. 1477, 1851 und 1871 der Häberlin Architekten AG aus Müllheim ins Eigentum der Stadt Kreuzlingen über. Die drei Liegenschaften bilden eine zentrale räumliche Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Erweiterungsbaus des Stadthauses. Im Gegenzug erhält die Häberlin Architekten AG die Parzellen Nrn. 197 und 2420, die sich bislang im Eigentum der Stadt Kreuzlingen befanden. Im Vertrag wurde zudem eine Zahlung zum Ausgleich der Schätzwerte der Liegenschaften in Höhe von CHF 392'000 zugunsten der Stadt Kreuzlingen vereinbart.

Mit einer Nutzungsvereinbarung haben die Stadt und die Häberlin Architekten AG nun auch verbindlich geregelt, dass die beiden bisherigen städtischen Liegenschaften trotz des Landabtauschs weiterhin der Stadt zur Verfügung stehen. Der Parkplatz an der Ecke Marktstrasse/Sonnenstrasse (Parzelle Nr. 197) bleibt somit unverändert bestehen – bis zum Abschluss der Bauphase des neuen Verwaltungsgebäudes, längstens jedoch bis zum 1. Januar 2030. Dasselbe gilt für das Büro- und Lagergebäude an der Marktstrasse 6 auf der Parzelle Nr. 2420.

Der vollzogene Landabtausch und die abgeschlossene Nutzungsvereinbarung schaffen die Grundlage für die nächsten Schritte im Projekt «Sanierung und Erweiterung der bestehenden städtischen Verwaltungsliegenschaften».
Tauschvertrag Stadt_Häberlin Situationsplan Parzel
Situationsplan mit den Parzellen Nrn. 197 und 2420 (neu im Eigentum der Häberlin Architekten AG) sowie den Parzellen Nrn. 1477, 1851 und 1871 (neu im Eigentum der Stadt Kreuzlingen).
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Tauschvertrag Stadt_Häberlin Situationsplan Parzel
Situationsplan mit den Parzellen Nrn. 197 und 2420 (neu im Eigentum der Häberlin Architekten AG) sowie den Parzellen Nrn. 1477, 1851 und 1871 (neu im Eigentum der Stadt Kreuzlingen).