Anwohner-Parkkarte

In Kreuzlingen wohnhafte Personen haben die Möglichkeit, eine Anwohner-Parkkarte zu erwerben. 

Die Anwohner-Parkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der zugeordneten Blauen Zone im Wohnquartier. Wird ausserhalb der zugeordneten Zone parkiert, ist die entsprechende Signalisierung oder Markierung zu beachten. Die Anwohner-Parkkarte ist beim Ordnungsdienst erhältlich. 

Parking
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Übersicht aller Zonen in der Stadt Kreuzlingen

  • Fragen und Antworten zur Anwohner-Parkkarte
    FrageAntwort
    Was ist eine Anwohner-Parkkarte?Mit dieser Parkkarte dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in ihrem Quartier in der Blauen Zone zeitlich uneingeschränkt parkieren. 
    Wann habe ich Anrecht auf eine Anwohner-Parkkarte?Sie müssen in Kreuzlingen wohnhaft und zugleich beim Einwohneramt angemeldet sein. Zudem muss das eingelöste Fahrzeug auf Ihren Namen (Haltereintrag Fahrzeugausweis) lauten. Es ist eine Kopie des Fahrzeugausweises mitzubringen.
    Habe ich Anrecht auf einen zugesicherten Parkplatz?Nein. Mit der Anwohner-Parkkarte haben Sie keinen Anspruch auf einen zugesicherten Parkplatz. Gleichwohl berechtigt sie aber zum uneingeschränkten Parkieren innerhalb der zugewiesenen Blauen Zone.
    Kann die Anwohner-Parkkarte ihre Gültigkeit verlieren?Ja, gestützt auf Art. 7 Abs. 3 der Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung verliert die Anwohner-Parkkarte ihre Gültigkeit, wenn die Gebühren nicht oder nicht fristgerecht beglichen werden.
    Was ist zu tun, wenn die Anwohner-Parkkarte nicht mehr benötigt wird?Nicht benötigte Anwohner-Parkkarten sind unverzüglich zu retournieren, ansonsten werden die monatlichen Gebühren weiterhin in Rechnung gestellt.
    Ist die Anwohner-Parkkarte auch ausserhalb der zugeordneten Zonen gültig?Nein. Wird ausserhalb der zugeordneten Zone parkiert, ist die entsprechende Signalisierung oder Markierung zu beachten.
    Erhalte ich die die Anwohner-Parkkarte nach der Anmeldung beim Einwohneramt automatisch zugestellt?Nein. Die Anwohner-Parkkarte muss beim Ordnungsdienst beantragt werden.
    Habe ich für mein Mietfahrzeug Anspruch auf eine Anwohner-Parkkarte?Nein. Mietfahrzeuge sind nicht auf die Halterin oder den Halter zugelassen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Anwohner-Parkkarte gemäss Parkierungsreglement nicht erfüllt.
    Darf bei Wechselnummern das Fahrzeug ohne Kontrollschild in der Parkkartenzone abgestellt werden?Nein. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen abgestellt werden.
    Kann ich als Wochenaufenthalterin/Wochenaufenthalter oder Ausländerin/Ausländer eine Anwohner-Parkkarte beantragen?Ja.
    Kann man für das zweite Fahrzeug auch eine Anwohner-Parkkarte beziehen?Ja. Anwohnerinnen und Anwohner in einer erweiterten Blauen Zone können für maximal zwei auf ihren Namen eingelöste Personenwagen je eine Anwohner-Parkkarte erwerben.
    Ist das nächtliche Parken auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen gebührenpflichtig?Ja. Wer nachts sein Fahrzeug wiederholt auf öffentlichem Grund parkiert, fällt gemäss Parkreglement unter das Nachtparken. Das Nachtparken kostet CHF 25.- pro Monat. Die Rechnung wird quartalsweise rückwirkend gestellt. 
    Ich bin im Besitz einer Anwohner-Parkkarte. Muss ich trotzdem CHF 25.- pro Monat für das Nachtparken bezahlen?Nein. Die Nachtparkgebühr ist bei einer Anwohner-Parkkarte integriert. 
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