Gesuch Handel mit alkoholischen Getränken

Sie erfüllen die Voraussetzungen, um alkoholische Getränke zu verkaufen. Wie gehen Sie vor?

Grundsätzlich sind Gesuche um Erteilung einer Bewilligung mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einzureichen. Am besten geben Sie das Gesuch jedoch so früh als möglich ab.

  • Beilagen Gesuch Handel mit alkoholischen Getränken

    Wer Handel mit alkoholischen Getränken betreiben will, muss ein Gesuch bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen (nicht älter als sechs Monate) beizulegen:

    • Handlungsfähigkeitszeugnis der verantwortlichen Person
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
    • Auszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA
    • Haftpflichtversicherungspolice für Personen- und Sachschaden
    •  Aktueller Situationsplan des Betriebes
    • Patentverzicht des/der vorhergehenden Patentinhabers/in

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