Gesuche für Bewilligungen Gastgewerbebetriebe
Wollen Sie einen Gastgewerbebetrieb eröffnen oder Handel mit alkoholischen Getränken betreiben? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen.
Grundsätzlich sind Gesuche um Erteilung einer Bewilligung mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einzureichen. Am besten geben Sie das Gesuch jedoch so früh als möglich ab.
Was Sie zum Gastgewerbe wissen sollten
Das Wichtigste in Kürze
Seit 1. Januar 2024 gilt das neue kantonale Gastgewerbegesetz im Kanton Thurgau.
Voraussetzungen Gastgewerbegesuch
Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, um ein Gastgewerbegesuch einzureichen.
Handel mit alkoholischen Getränken
Sie erfüllen die Voraussetzungen, um alkoholische Getränke zu verkaufen. Wie gehen Sie vor?
Verlängerungen
Bei einer Verlängerung darf ein Betrieb bis 02.00 Uhr geöffnet bleiben. Die Stadtkanzlei prüft das Gesuch und entscheidet über einzelne Verlängerungen.
Unterlagen Kreuzlingen
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