Gesuche für Bewilligungen Gastgewerbebetriebe
Grundsätzlich sind Gesuche um Erteilung einer Bewilligung mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen einzureichen. Am besten geben Sie das Gesuch jedoch so früh als möglich ab.
Was Sie zum Gastgewerbe wissen sollten
Seit 1. Januar 2024 gilt das neue kantonale Gastgewerbegesetz im Kanton Thurgau.
Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, um ein Gastgewerbegesuch einzureichen.
Sie erfüllen die Voraussetzungen, um alkoholische Getränke zu verkaufen. Wie gehen Sie vor?
Verlängerungen
Bei einer Verlängerung darf ein Betrieb bis 02:00 Uhr geöffnet bleiben. Die Stadtkanzlei prüft das Gesuch und entscheidet über einzelne Verlängerungen.
Wichtig: Pro Kalenderjahr können zwölf Verlängerungsbewilligungen für besondere Anlässe beantragt werden.