Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
(1) Nur für Vereine, die über ordnungsgemässe Statuten verfügen, für Gastgewerbebetriebe mit einer Bewilligung – max. 12 Verlängerungsbewilligungen im Jahr.
(2) Die Stadtkanzlei entscheidet individuell im Einzelfall.
Gesuche sind mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.Für Veranstaltungen bestehen
Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher. Für lärmintensive Musikveranstaltungen (Schallpegel über 93 dB(A)) besteht ausserdem eine
Meldepflicht. Die Meldung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen – vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten.
Bitte beachten Sie:- Allgemeine Verlängerungen bis 02.00 Uhr sind: 1. Mai, Jahrmarkt (Montag), Chlaus
- Allgemeine Freinächte bis 04.00 Uhr sind: 1. August, Seenachtsfest, Silvester, vier Fasnachtstage (Termine können bei der Stadtkanzlei angefordert werden). Gerade Geburtstage wie 20/30/40/usw., Hochzeiten sowie An- und Austrinkete benötigen keine Bewilligungen, müssen jedoch der Stadtkanzlei gemeldet werden.
- Am Palmsonntag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und am Weihnachtstag sowie an deren Vortagen werden keine Bewilligungen für Verlängerungen und Freinächte sowie Tanzveranstaltungen ausgestellt.