Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
(1) Nur für Vereine, die über ordnungsgemässe Statuten verfügen und für Betriebe, die eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben.
(2) Die Stadtkanzlei entscheidet individuell im Einzelfall.
Gesuche sind mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.Für Veranstaltungen bestehen
Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher. Für lärmintensive Musikveranstaltungen (Schallpegel über 93 dB(A)) besteht ausserdem eine
Meldepflicht. Die Meldung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen – vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten.
Bitte beachten Sie:- Allgemeine Freinächte bis 04.00 Uhr sind: 1. August, Seenachtsfest, Silvester sowie zwei Fasnachtstage (Termine können bei der Stadtkanzlei angefordert werden).
- Am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und am Weihnachtstag sowie an deren Vortagen werden keine Bewilligungen für Verlängerungen und Freinächte ausgestellt.