Informationen zu Lärm- und Schallschutz bei Veranstaltungen
Für Veranstaltungen bestehen Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher.
Die Veranstalterinnen und Veranstalter sind für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und müssen alle erforderlichen Massnahmen umsetzen. Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erfordern zudem eine Bewilligung der Stadt .
Für lärmintensive Musikveranstaltungen besteht ausserdem eine Meldepflicht .

Informationen zum Lärmschutz "Outdoor"
von Anwohnenden bei Veranstaltungen
(516 kB)

Informationen zum Schallschutz "Outdoor"
von Veranstaltungsbesuchenden
(430 kB)

Auflagen Lärm- und Schallschutz "Indoor"
Auflagen Lärm- und Schallschutz (Indoor-Veranstaltungen)
(432 kB)