Für Ihre Veranstaltung
Fristen und Gebühren
Für die Benutzung des öffentlichen Grundes ist eine Bewilligung der Stadtverwaltung erforderlich. Reichen Sie Ihr Gesuch deshalb so früh wie möglich ein, denn eine sorgfältige Planung braucht Zeit. Die Stadtkanzlei prüft, ob und unter welchen Bedingungen die Veranstaltung bewilligt werden kann. Viele Aspekte sind zu berücksichtigen – von Sicherheitsvorkehrungen bis hin zur Infrastruktur.
Es gelten die folgenden Einreichungsfristen:
Veranstaltungseinstufung | Einreichungsfrist | Gebühr |
---|---|---|
einfaches Sicherheitskonzept | Mindestens acht Wochen vorher | Benützungsgebühren (werden in der Bewilligung festgelegt) |
vier bis acht Wochen vorher | Benützungsgebühren plus Dringlichkeitsgebühr in Höhe von CHF 200.– | |
Weniger als vier Wochen vorher | Keine Bewilligung mehr möglich | |
erweitertes Sicherheitskonzept | Mindestens zwölf Wochen vorher | Benützungsgebühren (werden in der Bewilligung festgelegt) |
sieben bis zwölf Wochen vorher | Benützungsgebühren plus Dringlichkeitsgebühr in Höhe von CHF 400.– | |
Weniger als sechs Wochen vorher | Keine Bewilligung mehr möglich |
Merkblatt zum Verfahren

In unserem Merkblatt finden Sie weitere Hinweise zum Ablauf des Verfahrens, sowie hilfreiche Links.
Vorlagen für Sie
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Nutzen Sie diese Vorlage für einen reibungslosen und effizienten Ablauf.

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Diese Risikoanalyse dient zur Unterstützung für die Veranstalterin oder den Veranstalter. Sollte eine Risikoanalyse verlangt werden, verwenden Sie bitte diese.
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