Gesuch Bewilligung Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt. 

Veranstaltungen auf öffentlichen Grund erfordern eine Bewilligung des Stadtrates. Spätestens vier Wochen vor dem Anlass ist dem Stadtrat ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Inhaltlich müssen Angaben zur Veranstaltung und deren Zweck, Ort und Dauer gemacht werden. 

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