Steuererklärung
Die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen. Die provisorische Steuerrechnung bemisst sich nach dem mutmasslich geschuldeten Steuerbetrag, wobei die letzte Steuerrechnung oder die Selbstdeklaration berücksichtigt werden.
Steuererklärung
Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau stellt die kostenlose Steuererklärungssoftware eFisc zur Verfügung.
Direkte Bundessteuer
Als allgemeiner Fälligkeitstermin der direkten Bundessteuer gilt der 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahrs. Auf diesen Termin wird eine provisorische oder, falls die Veranlagung erfolgt ist, definitive Steuerrechnung erstellt. Die Steuerrechung muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden. Für die direkte Bundessteuer ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.
Dienstleistungen und Informationen
Quellensteuer - Hinweise
Kurzinformation für quellensteuerpflichtige Personen zur Revision der Quellenbesteuerung ab 1. Januar 2021.
Steuerausweis
Der Steuerausweis muss persönlich am Schalter des Steueramts abgeholt werden.
Steuererklärung - Fristverlängerung
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung haben natürliche Personen schriftlich begründet dem Gemeindesteueramt einzureichen.
Steuerkonto / eGov Box
Mit der eGov Box haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen zeit- und ortsunabhängig zu erledigen.
Steuerstundung / Steuererlass
Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.