Steuererklärung

Die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen. Die provisorische Steuerrechnung bemisst sich nach dem mutmasslich geschuldeten Steuerbetrag, wobei die letzte Steuerrechnung oder die Selbstdeklaration berücksichtigt werden.

Steuererklärung

Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau stellt die kostenlose Steuererklärungssoftware eFisc zur Verfügung.

Direkte Bundessteuer

Als allgemeiner Fälligkeitstermin der direkten Bundessteuer gilt der 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahrs. Auf diesen Termin wird eine provisorische oder, falls die Veranlagung erfolgt ist, definitive Steuerrechnung erstellt. Die Steuerrechung muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden. Für die direkte Bundessteuer ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.

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