Anmeldung Wochenaufenthalt

Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden. 

Dazu benötigen Sie von Ihrer Wohngemeinde einen Heimatausweis. Dieser bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz nicht in Kreuzlingen haben. 

Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig an ihren gesetzlichen Wohnsitz zurückkehren und dort auch weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) ist.

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