Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland

Sie ziehen neu nach Kreuzlingen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Wichtiger Hinweis

Vom Dienstag, 25. August 2026, bis und mit Montag, 31. August 2026, findet auf dem Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen eine Umstellung auf ein neues Informatiksystem statt. Aus diesem Grund kann vorübergehend nicht der gewohnte Kundenservice angeboten werden.

Ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen stehen in diesem Zeitraum zur Verfügung:

  • Identitätskarte beantragen
  • Handlungsfähigkeitszeugnis ausstellen
  • Lebensbestätigung ausstellen
  • Wohnsitzbestätigungen ausstellen
  • Hunde anmelden
  • Hunde abmelden
  • Adressauskünfte erteilen bei berechtigtem Interesse
  • Kopien beglaubigen

Alle übrigen Anliegen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden und werden bis nach Abschluss der Systemumstellung pendent gehalten.

Insbesondere können an diesen Tagen keine An-, Ab- oder Ummeldungen durchgeführt werden. Das Team des Einwohneramtes bedankt sich für das Verständnis und bedauert die vorübergehenden Einschränkungen.

Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei.

Die Anmeldung muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme / Einreise erfolgen.

Benötigte Dokumente

In welchen Fällen welche Unterlagen benötigt werden haben wir Ihnen im Merkblatt Anmeldung bei der Stadt Kreuzlingen zusammengefasst.

In folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zur Anmeldung mit. Vielen Dank.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

(Aufenthalt länger als 90 Tage)

Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend zur Bearbeitung an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weitergeleitet. Weitere Informationen finden Sie unter www.migrationsamt.tg.ch . Wenn Sie dort nicht das richtige Merkblatt für sich finden, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuzug mit Hund

Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis. Weitere Informationen wurden in der Broschüre "Informationen für Hundebesitzer" zusammengefasst. 

Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Checkliste und nützliche Informationen, Merkblatt

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Bitte denken Sie daran sich auch bei Energie Kreuzlingen anzumelden.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Anmeldung