Informationen Erneuerungswahlen Kreuzlinger Exekutive
Am 25. September finden die Erneuerungswahlen für die Kreuzlinger Exekutive statt. Können nicht alle Sitze im ersten Wahlgang besetzt werden, ist für den 27. November 2022 ein zweiter Wahlgang angesetzt.
Wahlausschreibung
Vorschläge zur Aufnahme auf die Namensliste sind bis am 55. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis spätestens Montag, 1. August 2022, bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, schriftlich einzureichen. Da die Stadtverwaltung am 1. August 2022 geschlossen bleibt, gelten Vorschläge, die am 2. August 2022 morgens im Briefkasten der Stadtverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, liegen, als am 1. August 2022 eingereicht.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag ist von der oder dem Vorgeschlagenen selber mit der Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Bei der Kandidatur Bisheriger genügt die eigene Unterschrift der Kandidatin oder des Kandidaten. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Vorgedruckte Listen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder hier auf Internetseite heruntergeladen werden.
Nützliches zur Wahlwerbung
Die Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung sowie die nachfolgenden Dokumente enthalten Bestimmungen für das richtige Anbringen der Plakate. Vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten.