Wahlen Gemeinderat Kreuzlingen 2027
Die Wahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2031 finden am 28. Februar 2027 statt. Die Stimmberechtigten der Stadt Kreuzlingen wählen die Mitglieder des Gemeinderats nach dem Verhältnisverfahren, dem sogenannten Proporzsystem (Artikel 9 Ziffer b. Gemeindeordnung).
Wahlausschreibung
Es gelten folgende Bestimmungen (Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) i. V. m. der Verordnung des Regierungsrats zum StWG):
- Die Vorschläge sind vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2026, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen schriftlich einzureichen.
- Jeder Vorschlag hat eine von den übrigen Vorschlägen unterscheidbare Listenbezeichnung aufzuweisen.
- Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Personen enthalten, als Mandate zu vergeben sind, und keine Personen mehr als zweimal. Enthält ein Wahlvorschlag mehr als 40 Personen, werden die letzten gestrichen.
- Die gleiche Person darf nur auf einem Vorschlag aufgeführt sein.
- Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Vorgedruckte Listen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
- Der Vorschlag ist von mindestens 25 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen, unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse. Die bei der Bundeskanzlei ordnungsgemäss registrierten Parteien sind vom Quorum der 25 unterzeichnenden Stimmberechtigten befreit.
- Unterschriften auf Wahlvorschlägen können nicht zurückgezogen werden.
- Die unterzeichnenden Stimmberechtigten haben eine verantwortliche Person sowie eine Stellvertretung zu bezeichnen.
- Die eingereichten Vorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Nummer versehen. Am gleichen Tag eingegangene Wahlvorschläge gelten als gleichzeitig eingereicht. Das Los entscheidet über die Listennummer. Die Auslosung der Listennummern erfolgt am 22. Dezember 2026.
- Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis zum 28. Dezember 2026 durch übereinstimmende Erklärung der unterzeichnenden Stimmberechtigten oder ihrer Vertretungen verbunden werden. Innerhalb einer Listenverbindung sind nur Unterlistenverbindungen zulässig. Unterlistenverbindungen sind gültig zwischen Listen gleicher Bezeichnung, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, des Alters, der Flügel einer Gruppierung oder der Region unterscheiden. Listen- und Unterlistenverbindungen können nicht widerrufen werden.
Wahlvorschlagslisten
Titel
Kategorie
Datum
Nützliches zur Wahlwerbung
Das sowie die nachfolgenden Dokumente enthalten Bestimmungen für das richtige Anbringen der Plakate. Vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten.
Titel
Kategorie
Datum
Weitere Informationen zum Gemeinderat

Gemeinderat
Der Gemeinderat umfasst 40 Mitglieder. Alle vier Jahre wird das Kreuzlinger Parlament vom Volk gewählt.