Festlegung der Gewässerraumlinien, Etappe 3
Festlegung der Gewässerraumlinien
"Saubach I", "Saubach II", "Saubach III", "Saubach IV / Schreckenmoosbach", "Bemstbach, Handbächli, Tüüfelachebach und Fuchslöcherbach", "Ziegeleiweier"
Die Festlegung der Gewässerräume in Kreuzlingen erfolgt in mehreren Etappen. In dieser 3. und letzten Etappe wurden die Gewässerraumlinienpläne für den westlichen Teil Kreuzlingens erarbeitet. Sie betreffen den Saubach, Schreckenmoosbach (einschliesslich Schreckenmoosweier), Bemstbach, Handbächli, Tüüfelachebach, Fuchslöcherbach und Ziegeleiweier. Im Zusammenhang mit der Festlegung des Gewässerraums des Ziegeleiweiers erfolgt eine Teilaufhebung des Baulinienplans "Gebiet Ziegeleiweiher" auf der Parz. Nr. 8667.
Mitwirkungsverfahren
Die Planungsunterlagen können innerhalb der Vernehmlassungsfrist vom 16. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum sind sie ausserdem hier auf der Webseite digital verfügbar.
Stellungnahmen oder Anregungen zu den Planungen sind während der Vernehmlassungsfrist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen
Unterlagen zur Mitwirkung betreffend Gewässerraumlinien Etappe 3 und Teilaufhebung Baulinienplan "Gebiet Ziegeleiweiher"
Stadtratsbeschluss
Gewässerraumlinienpläne
Weitere Unterlagen
Beilagen