Teilaufhebung Baulinienplan "Gebiet Ziegeleiweiher" (betroffene Parz. Nr. 8667, Liegenschaft Rheinstrasse 12)

Die Stadt Kreuzlingen ist verpflichtet, bis Ende 2026 die Festlegung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume nach eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung vorzunehmen. Grundsätzlich soll entlang aller oberirdischen, fliessenden und stehenden Gewässer ein Korridor festgelegt werden, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht und u.a. Schutz vor Hochwasser oder die natürlichen Funktionen der Gewässer gewährleistet.  Die Festlegung der Gewässerräume in Kreuzlingen erfolgt in mehreren Etappen. In dieser 3. und letzten Etappe wurden die Gewässerraumlinienpläne für den westlichen Teil Kreuzlingens erarbeitet. Sie betreffen den Saubach, Schreckenmoosbach (einschliesslich Schreckenmoosweier), Bemstbach, Handbächli, Tüüfelachebach, Fuchslöcherbach und Ziegeleiweier. Im Zusammenhang mit der Festlegung des Gewässerraums des Ziegeleiweiers erfolgt eine Teilaufhebung des Baulinienplans "Gebiet Ziegeleiweiher" auf der Parz. Nr. 8667.

Mitwirkungsverfahren

Die Planungsunterlagen können innerhalb der Vernehmlassungsfrist vom 16. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum sind sie ausserdem hier auf der Webseite digital verfügbar.

Stellungnahmen oder Anregungen zu den Planungen sind während der Vernehmlassungsfrist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen