Wegzug melden

Sie ziehen von Kreuzlingen weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wichtiger Hinweis

Vom Dienstag, 25. August 2026, bis und mit Montag, 31. August 2026, findet auf dem Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen eine Umstellung auf ein neues Informatiksystem statt. Aus diesem Grund kann vorübergehend nicht der gewohnte Kundenservice angeboten werden.

Ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen stehen in diesem Zeitraum zur Verfügung:

  • Identitätskarte beantragen
  • Handlungsfähigkeitszeugnis ausstellen
  • Lebensbestätigung ausstellen
  • Wohnsitzbestätigungen ausstellen
  • Hunde anmelden
  • Hunde abmelden
  • Adressauskünfte erteilen bei berechtigtem Interesse
  • Kopien beglaubigen

Alle übrigen Anliegen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden und werden bis nach Abschluss der Systemumstellung pendent gehalten.

Insbesondere können an diesen Tagen keine An-, Ab- oder Ummeldungen durchgeführt werden. Das Team des Einwohneramtes bedankt sich für das Verständnis und bedauert die vorübergehenden Einschränkungen.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug online oder am Schalter abmelden. Für die Abmeldung bei uns am Schalter benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau, sowie einige andere Kantone, bieten für die Abmeldung auch die Online-Lösung eUmzug an.

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Damit muss auch die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde innert dieser Frist erfolgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Abmeldung