Abmeldung wegen Wegzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wichtiger Hinweis

Vom Dienstag, 25. August 2026, bis und mit Montag, 31. August 2026, findet auf dem Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen eine Umstellung auf ein neues Informatiksystem statt. Aus diesem Grund kann vorübergehend nicht der gewohnte Kundenservice angeboten werden.

Ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen stehen in diesem Zeitraum zur Verfügung:

  • Identitätskarte beantragen
  • Handlungsfähigkeitszeugnis ausstellen
  • Lebensbestätigung ausstellen
  • Wohnsitzbestätigungen ausstellen
  • Hunde anmelden
  • Hunde abmelden
  • Adressauskünfte erteilen bei berechtigtem Interesse
  • Kopien beglaubigen

Alle übrigen Anliegen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden und werden bis nach Abschluss der Systemumstellung pendent gehalten.

Insbesondere können an diesen Tagen keine An-, Ab- oder Ummeldungen durchgeführt werden. Das Team des Einwohneramtes bedankt sich für das Verständnis und bedauert die vorübergehenden Einschränkungen.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug abmelden. Für die Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen. Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei.

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) kann erst nach erfolgter Abmeldung, jedoch frühestens 6 Wochen vor Ausreise bezogen werden.
  • Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Abmeldung