Abmeldung wegen Wegzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug abmelden. Für die Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen. Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei.

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) kann erst nach erfolgter Abmeldung, jedoch frühestens 6 Wochen vor Ausreise bezogen werden.
  • Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Abmeldung