Stadtkanzlei
Die Stadtkanzlei ist zentrale Anlaufstelle für den Stadtrat, den Gemeinderat und zuständig für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen und Abstimmungen. Das Einwohneramt, das Bestattungsamt und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zählen ebenfalls zur Stadtkanzlei.
Öffnungszeiten
Tag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag bis Mittwoch | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-18.00 Uhr |
Freitag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
Dienstleistungen Stadtkanzlei
Inklusive Bestattungsamt, Einwohneramt, Schlichtungsbehörde
Voraussetzungen Gastgewerbegesuch
Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, um ein Gastgewerbegesuch einzureichen.
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Wie kann ein Gastgewerbegesuch gestellt werden?
Sie erfüllen die Voraussetzungen, um einen Gastgewerbebetrieb zu führen. Wie gehen Sie am besten vor?
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Wohnsitzbestätigung bestellen
Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die Dauer des Aufenthalts in Kreuzlingen.
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.