Stadtkanzlei

Die Stadtkanzlei ist zentrale Anlaufstelle für den Stadtrat, den Gemeinderat und zuständig für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen und Abstimmungen. Das Einwohneramt, das Bestattungsamt und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zählen ebenfalls zur Stadtkanzlei.

Öffnungszeiten

TagVormittagNachmittag
Montag bis Mittwoch08.30-11.30 Uhr13.30-17.00 Uhr
Donnerstag08.30-11.30 Uhr13.30-18.00 Uhr
Freitag08.30-11.30 Uhr13.30-16.00 Uhr

Dienstleistungen Stadtkanzlei

Inklusive Bestattungsamt, Einwohneramt, Schlichtungsbehörde

Informationen zu Lärm- und Schallschutz bei Veranstaltungen
Für Veranstaltungen bestehen Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher.
Lärmintensive Musikveranstaltungen - Meldung
Gemäss Schall- und Laserverordnung besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A).
Mieterwechsel melden
Mieterwechsel online melden
Personalienbestätigung
Dokumente, die vom Einwohneramt eine amtliche Bestätigung der Personalien erfordern, sind persönlich am Schalter vorzuweisen. 
Pilzkontrolle
Die Stadt Kreuzlingen bietet von Anfang August bis Ende Oktober eine amtliche Pilzkontrolle an. 
Plakatständer Boulevard
Plakatständer - Buchung
Gesuch Sonntagsverkauf
Die Stadt bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens zwei Sonntagen pro Kalenderjahr.
Standaktion - Gesuch
Standaktionen für nicht kommerzielle oder gemeinnützige Institutionen werden durch die Stadtkanzlei bewilligt.
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden. 
Veranstaltung auf öffentlichem Grund - Gesuch
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt.
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden. 
Abmeldung - Wegzug ins Ausland
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.