Baugesuchsformular und Beilagen

Vor Beginn der Projektierungsarbeiten wird eine Bauabklärung empfohlen. Die Fachleute der Bauverwaltung sind gerne bereit, bei der Vorbereitung eines Baugesuches zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen.

Baugesuchsunterlagen einreichen 

Ab dem 1. Januar 2023 gelten die in § 122 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) festgesetzten Übergangsbestimmungen. Für Baugesuche gemäss Regelbauweise gelten bis zum Inkrafttreten der Revision Ortsplanung, unter Berücksichtigung der Messweisen gemäss IVHB, die vom Regierungsrat für die Nutzungsziffern und die Höhenmasse festgelegten Umrechnungswerte (siehe § 57 PBV und Anhang 1 "Umrechnungstabelle Ausnützungsziffer / Geschossflächenziffer" der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz (PBV; RB 700.1) vom 18. September 2012 (Beschlussdatum 4. Oktober 2022). Im Umkehrschluss kommen die Begriffe und Messweisen gemäss § 4 bis § 12a Absatz 2 der aPBV vom 26. März 1996 (Beschlussdatum 20. Mai 2008) nicht mehr zur Anwendung.

Davon ausgenommen sind Bauvorhaben, welche sich im Geltungsbereich von rechtskräftigen Gestaltungsplänen (GP) befinden, die vor dem 1. Januar 2013 öffentlich aufgelegt wurden. Hier gelten weiterhin die altrechtlichen Bestimmungen der Sonderbauvorschriften der Sondernutzungspläne. In Gestaltungsplänen die nach dem 1. Januar 2013 öffentlich aufgelegt wurden, gilt bereits das neue Recht.

Nachstehend haben wir für Sie die für die Baugesuche nach neuem und altem Recht erforderlichen Formulare aufbereitet.

Baugesuchsunterlagen nach Gültigkeit

  • Hinweis: Kanton digitalisiert Baugesuchsprozess

    Die heutige Papier-Zirkulation durch alle kantonalen Fachstellen ist ab dem 1. Oktober 2020 Geschichte. Mit der Digitalisierung sollen die Bearbeitungsfristen verkürzt werden.

    Gesuchsteller haben einige neue Regeln zu beachten:

    • Baugesuche sind mindestens 4-fach einzureichen. Müssen diese an den Kanton wird ein zusätzliches Dossier benötigt.
    • Es dürfen nur noch die neuen, kantonalen Formulare mit Strichcode verwendet werden. Diese können auf den Webseiten des Kantons oder der Stadt Kreuzlingen heruntergeladen werden.
    • Die Unterlagen sind neu in loser Form (keine Broschüren, ohne Klammer oder Bostitch, keine Register o.ä.) und auf weissem Papier A4 oder A3-Format gedruckt einzureichen.
    • Pläne nicht grösser als Format A0

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Tibor Bley
Sachbearbeiter Hochbau
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