Baugesuchsformular und Beilagen

Vor Beginn der Projektierungsarbeiten wird eine Bauabklärung empfohlen. Die Fachleute der Bauverwaltung sind gerne bereit, bei der Vorbereitung eines Baugesuches zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen.

Baugesuchsunterlagen nach Gültigkeit

  • Hinweis: Kanton digitalisiert Baugesuchsprozess

    Die heutige Papier-Zirkulation durch alle kantonalen Fachstellen ist ab dem 1. Oktober 2020 Geschichte. Mit der Digitalisierung sollen die Bearbeitungsfristen verkürzt werden.

    Gesuchsteller haben einige neue Regeln zu beachten:

    • Baugesuche sind mindestens 4-fach einzureichen. Müssen diese an den Kanton wird ein zusätzliches Dossier benötigt.
    • Es dürfen nur noch die neuen, kantonalen Formulare mit Strichcode verwendet werden. Diese können auf den Webseiten des Kantons oder der Stadt Kreuzlingen heruntergeladen werden.
    • Die Unterlagen sind neu in loser Form (keine Broschüren, ohne Klammer oder Bostitch, keine Register o.ä.) und auf weissem Papier A4 oder A3-Format gedruckt einzureichen.
    • Pläne nicht grösser als Format A0

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