Biodiversität dient den Menschen
Biodiversität beschreibt die Artenvielfalt von Tieren, Pflanzen und Moose in ihren Lebensräumen und Ökosystemen. Für den Menschen bildet Biodiversität eine wichtige Lebensgrundlage.
Ob die Renaturierung von Bächen, die Pflanzung von Wildhecken, seltenen Obstsorten oder die extensive Pflege der vier Naturschutzgebiete: Seit Jahrzehnten fördert die Stadt artgerechte Lebensräume mit folgenden Vorteilen:
- Artenreiche Lebensräume sind aufgrund des Klimawandels robuster
- begrünte Räume im Zentrum und in der Periphärie der Stadt dienen der Klimaregulierung
- naturnahe Grünräume schaffen mehr Lebensqualität.
Bei der Umsetzung stützt sich die Stadt Kreuzlingen auch auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451 / RB 450.1). Es fordert von den Gemeinden Massnahmen zum ökologischen Ausgleich anzuordnen und zu finanzieren. Dabei geht es insbesondere um naturnahe und standortgemässe Pflanzungen wie Feldgehölze, Hecken, Uferbestockungen oder andere.
Aktuelle Meldungen

Räumlichkeiten für Anlässe

10. Nov. 2021
Die Planungen für das Stadtfäscht 2022 gehen in die nächste Phase
Feuerwerk - Bewilligung
Feuerwerke sind bewilligungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass Himmelslaternen verboten sind.
Veranstaltung - Materialbezug Werkhof
Veranstalter haben die Möglichkeit beim Werkhof Material zu beziehen.

Antrag Unterstützungsbeitrag
Feuerwerksverkauf - Gesuch
Für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnügen dienen, ist eine Bewilligung der Bauverwaltung notwendig.

Plakatsäule / Litfasssäule - Anmeldung

Plakatständer - Buchung
Veranstaltungen - feuerpolizeiliche Beurteilung
Bei öffentlichen Anlässen sind die erforderlichen Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen frühzeitig mit der Bauverwaltung und der Abteilung Sicherheit und Häfen zu besprechen und festzulegen.
Lärmintensive Musikveranstaltungen - Meldung
Gemäss Schall- und Laserverordnung besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A).
Veranstaltung auf öffentlichem Grund - Gesuch
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt.
Weitere Informationen
Titel
Kategorie
Datum