Bauen und Baugesuche

Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen, Kleinbauten, Neu- oder Umbauten, An- oder Unterniveaubauten sowie Abbrüche plant, bedarf grundsätzlich einer Baubewilligung (§ 98 PBG).

Vor Beginn der Projektierungsarbeiten wird eine Bauabklärung empfohlen. Die Fachleute der Bauverwaltung sind gerne bereit, bei der Vorbereitung eines Baugesuches zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen.

Baugesuchsformulare

Das kantonale Baugesuchsformular ist zusammen mit dem kommunalen Formular "Anhang zum Baugesuchsformular" sowie mit den notwendigen Unterlagen bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit dem Baugesuch ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro erstellt) mitzuliefern, welche sich auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) stützt.

Auf Grund der Übergangsbestimmungen gemäss § 122 PBG ist der Gemeinde (bis zur Inkraftsetzung der Revision Ortsplanung) für Baugesuche ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu den in § 51 PBV aufgeführten Unterlagen eine Bruttogeschossflächenberechnung abzugeben, um den Parkplatzbedarf ermitteln zu können und die Gebühren für eventuelle Ersatzabgaben und die Baubewilligungs- und -Kontrollverfahren festzulegen.

  • Baukommission

    Die Baukommission entscheidet erstinstanzlich über Baugesuche, gegen die keine Einsprachen vorliegen. Sind Einsprachen eingegangen, entscheidet der Stadtrat. Die Baukommission tagt in der Regel alle zwei Wochen.

  • Publikation Baugesuche

    Baugesuche werden in der Regel wöchentlich ausgeschrieben und auf der Website publiziert. Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Bauverwaltung eingesehen werden.

Dienstleistungen rund um Ihr Baugesuch

Erhalt und Förderung von Grünflächen und Grünräumen
Im Zuge der Realisierung von Neubauten geraten Grünflächen vermehrt unter Druck. Sie werden versiegelt oder als Steingärten angelegt. Durch den Erhalt und die Förderung von Grünflächen kann ein Beitrag zur drohenden Überhitzung der Stadt geleistet werden.
Erhöhung Sanierungsquote von Gebäuden
Die Verbrennung von fossilen, nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl und Kohle setzt klimaschädigende Gase wie CO2 frei. Klimaschutz bedeutet daher auch, den Ausstoss von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren. Dies kann auch bei der Sanierung bestehender Gebäude angestrebt werden.
Grundstücksgeschäfte
Das Grundbuchamt Kreuzlingen ist zuständig für die verschiedenartigen Grundstücksgeschäfte.
Hausnummer bestellen
Neunummerierungen werden in der Regel nach der Bauabnahme durch die Bauverwaltung beim Werkhof in Auftrag gegeben.
Übersichtsplan Behindertenzugänglichkeit
Hindernisfreie Zugänglichkeit (Daten Pro Infirmis)
Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei Bauvorhaben
Neuzulassungen für Elektrofahrzeuge nehmen stetig zu. Bei Mehrfamilienhäusern sind meist keine Ladestationen vorhanden und müssen bei Bedarf kostenintensiv nachgerüstet werden. Bei Neu- und Umbauten wird empfohlen, die Infrastruktur für Elektroladestationen einzuplanen. In Gestaltungsplänen besteht sogar eine Vorschrift.
Planauskunft / Leitungskataster
Planauskunft, Leitungskataster, Verdachtsflächenplan, Altlastenkataster - Informationen und Bezugsquellen
Fokus-N
Wissensportal Fokus-N.ch

Ihre Kontaktpersonen

Roland Jäger
Sachbearbeiter Hochbau
Tibor Bley
Sachbearbeiter Hochbau
Sara Dietler
Sachbearbeiterin Hochbau
Philippe Stacher
Sachbearbeiter Hochbau

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