Dienstleistungen und Adressen
Informationen und Links zum Thema Arbeiten
Steuererklärung - Hinweise
Die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen.
Steuerkonto / eGov Box
Mit der eGov Box haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen zeit- und ortsunabhängig zu erledigen.
Steuerstundung / Steuererlass
Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.
Umweltbeauftragter
Umweltbeauftragter - Ihr Ansprechpartner Stefan Braun
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden.
Unterhaltsregelungen
Unterhaltsregelungen für Kinder. Damit ein Unterhaltsvertrag zustande kommt, müssen beide Elternteile eine einvernehmliche Lösung anstreben.
Veranstaltung auf öffentlichem Grund - Gesuch
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt.
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.
Abmeldung - Wegzug ins Ausland
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Wohnsitzbestätigung bestellen
Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die Dauer des Aufenthalts in Kreuzlingen.
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.Anmelden in Kreuzlingen, Einwohneramt