Umzug / Zuzug / Wegzug
Auskünfte zum An- und Abmelden bei der Wohngemeinde und weitere hilfreiche Informationen.
Meldefrist 14 Tage
Melden Sie Ihren Umzug, Zuzug oder Wegzug innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Aufenthaltsbewilligung / Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Wohnsitznahme in Kreuzlingen eine Aufenthaltsbewilligung.
Abmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Anmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Mieterwechsel melden
Mieterwechsel online melden
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.