Umzug / Zuzug / Wegzug

Auskünfte zum An- und Abmelden bei der Wohngemeinde und weitere hilfreiche Informationen.

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie Ihren Umzug, Zuzug oder Wegzug innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Aufenthaltsbewilligung / Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Wohnsitznahme in Kreuzlingen eine Aufenthaltsbewilligung.
Abmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Anmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Süsser Empfang
Informationen für Neuzuzüger
Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei Bauvorhaben
Neuzulassungen für Elektrofahrzeuge nehmen stetig zu. Bei Mehrfamilienhäusern sind meist keine Ladestationen vorhanden und müssen bei Bedarf kostenintensiv nachgerüstet werden. Bei Neu- und Umbauten wird empfohlen, die Infrastruktur für Elektroladestationen einzuplanen. In Gestaltungsplänen besteht sogar eine Vorschrift.
Mieterwechsel melden
Mieterwechsel online melden
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden. 
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.
Öffentliche Ladestationen für Elektroautos
Energie Kreuzlingen betreibt aktuell vier e-Ladestationen in der Stadt.

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